Der Trend der letzten Jahre, bei dem Zölle weltweit häufig gesenkt oder im Rahmen von Freihandelsabkommen abgebaut wurden, gilt i.d.R. nicht für inländische Steuern und sonstige Abgaben, die bei der Einfuhr anfallen können. Sie beeinflussen demnach ebenso den Preis eines Produkts im jeweiligen Zielland. Das Wissen um ihre Art und Höhe ist somit relevant für eine Kalkulation von möglichen Einfuhrkosten.
Ihr Vorteil
In Kooperation mit unserem weltweiten Netzwerk von Korrespondenten und Kontakten recherchiert unsere Außenwirtschaftsredaktion alle bei der Einfuhr anfallenden Steuern und weiteren Abgaben. Diese Informationen werden üblicherweise unabhängig von der Zolltarifnomenklatur eines Landes veröffentlicht. Sie sind also nicht warennummerngebunden, was es für den Anwender erschwert, entsprechende Kalkulationen durchzuführen. Unsere Daten zu bei der Einfuhr anfallenden Steuern und Abgaben allerdings sind alle Tarifnummern zugeordnet – und zwar denen des jeweils gültigen angewandten Zolltarifs eines Landes. Sie ermöglichen damit Berechnungen für tariflich eingereihte Waren nicht nur im Rahmen einzelnen Abfragen, sondern auch automatisiert in Masse.
Beispiele integrierter Steuern und Abgaben
Steuer- oder Abgabenart | Beispiele |
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Umsatzsteuern wie z.B. Mehrwert- oder Verkaufssteuern | Special goods and services tax in Singapore |
Verbrauchsteuern auf bestimmte Produkte, die vor der Abfertigung zum freien Verkehr erhoben werden | Consumption tax in China |
Zusätzliche Steuern, die vor Abfertigung zum freien Verkehr erhoben werden | Wine equalisation tax in Australia Meat tax in Algeria |
Zusätzliche Abgaben oder Gebühren, die vor Abfertigung zum freien Verkehr erhoben werden | Recycling fee in the Russian Federation Import declaration fee in Kenya |
Vorsteuern, die bei der Einfuhr erhoben werden | Advance income tax in Bangladesh Withholding tax in Pakistan |
Nice to know
Bei allen Steuern und Abgaben wird die Berechnungsgrundlage mit angegeben.
Formate
Wir unterstützen XML, CSV textbasierte Formate und andere.